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Kontakt
Bürgerbüro
Telefon: 0 28 42 / 912-201, -204 bis -207, -211 und -444
E-Mail:
buergerbuero@kamp-lintfort.de
Online-Service
Weitere Informationen
Formulare
Informationen zum Öffnen und Speichern von PDF-Dokumenten finden Sie in unserer Hilfe.
- Einwilligung für die Erteilung einer Auskunft aus dem Melderegister an Private zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels
- Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten nach § 36 Absatz 2, § 42 Absatz 3 oder § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz
- Vollmacht zur melderechtlichen Anmeldung / Ummeldung einer Person
- Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
- Einverständniserklärung Ummeldung Kind § 22 BMG
zugeordnete Lebenslage
Inhalt
Anmeldung
Terminabsprache erforderlich
Aktuell ist aufgrund der erforderlichen Maßnahmen nach der Coronaschutzverordnung eine Terminabsprache für das Bürgerbüro erforderlich. Termine können Sie wie folgt vereinbaren:
- Terminanfrage online oder
- per E-Mail an buergerbuero@kamp-lintfort.de oder
- telefonisch unter 0 28 42 / 912-444 und -204 bis -207.
Bei einem Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde müssen Sie sich laut Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anmelden.
Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und nicht im Inland gemeldet sind (beispielsweise Touristen oder Geschäftsreisende), besteht eine Meldepflicht erst nach drei Monaten.
Wer bereits im Inland gemeldet ist und eine Wohnung nicht länger als sechs Monate bezieht, braucht sich für diese Wohnung nicht anzumelden. Wer nach diesen sechs Monaten immer noch in der Wohnung wohnt, hat sich binnen zwei Wochen für diese Wohnung anzumelden.
Personen in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Pflegeeinrichtungen sind nach drei Monaten meldepflichtig, wenn sie für keine Wohnung im Inland gemeldet sind - ggf. durch die Leitung der Einrichtung.
Ab dem 01.11.2015 ist der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber den Einzug in eine neue Wohnung schriftlich zu bestätigen.
Entsprechende Formulare erhalten Sie hier online oder im Bürgerbüro. Ohne diese Wohnungsgebererklärung ist eine Anmeldung nicht möglich.
Zu beachten: Unter „Anschrift der Wohnung" ist die konkrete Lage der Wohnung innerhalb des Gebäudes zu verstehen, als Anschrift und zusätzlich die Nummer der Wohnung, z. B. 1. Obergeschoss links.
Bitte bringen Sie alle vorhandenen Dokumente (Personalausweise, Reisepässe, Kinderausweise und elektronische Aufenthaltstitel) der anzumeldenden Personen mit. Ausländische Urkunden sind entweder als internationale Urkunden oder von einem anerkannten Dolmetscher übersetzt vorzulegen.
Ziehen Sie innerhalb von Kamp-Lintfort um, dann müssen Sie sich ummelden.
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
Umzugsratgeber
Ein Umzug macht leider gelegentlich viel Arbeit. Der praktische Umzugsratgeber meldebox.de erleichtert dies mit vielen Checklisten.
Voraussetzungen
- Personalausweis
- falls vorhanden: Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
Preis / Kosten
Es entsteht keine Gebühr, mit Ausnahme bei verspäteter Anmeldung, dann 10,00 Euro.