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Adoption

Der Gedanke einer Adoption ist sowohl für abgebende als auch aufnehmende Eltern eine schwierige Entscheidung. Mütter und Väter, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind zur Adoption frei zu geben, befinden sich in einer schwierigen Lebenssituation, sind unsicher und haben Fragen. Die Adoptionsvermittlungsstelle bietet Ihnen Beratung sowie Unterstützungsmöglichkeiten in Bezug auf Hilfsmaßnahmen und Alternativen an.

Die gemeinsame Beratungs- und Vermittlungsstelle unterstützt sie auch, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, ein fremdes Kind aufzunehmen. Es erfolgt eine ausführliche Beratung über den Ablauf und Inhalt des Bewerber- und Adoptionsverfahrens, einschließlich der benötigten Unterlagen.

Gerne können Sie ein Informationsgespräch bei der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle vereinbaren.

Adoptionsvermittlungsstelle:

Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Städte Moers, Kamp-Lintfort und Rheinberg beim Jugendamt der Stadt Moers
Rathausallee 141
47445 Moers
  • Frau Kerstin Pohl, Telefon: 0 28 41 / 201-960,
  • Frau Bonholt, Telefon: 0 28 41 / 201-898

Rechtsgrundlagen

 

Adoption eines deutschen Kindes Beschluss Adoption eines deutschen Kindes Beschluss nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle (Jugendamt) und nach Ablauf der Pflegezeit notariell beurkundeter Adoptionsantrag zuständig: Amtsgericht – Familiengericht – https://www.moers.de/rathaus-politik/rathaus/dienstleistungen/adoption
Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss Adoption eines deutschen Kindes Beschluss nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle (Jugendamt) und nach Ablauf der Pflegezeit notariell beurkundeter Adoptionsantrag zuständig: Amtsgericht – Familiengericht – https://www.moers.de/rathaus-politik/rathaus/dienstleistungen/adoption
Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption Adoption eines deutschen Kindes Beschluss nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle (Jugendamt) und nach Ablauf der Pflegezeit notariell beurkundeter Adoptionsantrag zuständig: Amtsgericht – Familiengericht – https://www.moers.de/rathaus-politik/rathaus/dienstleistungen/adoption
Anerkennung einer im Ausland erfolgten Adoption eines Kindes unter 18 Jahren Adoption eines deutschen Kindes Beschluss nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle (Jugendamt) und nach Ablauf der Pflegezeit notariell beurkundeter Adoptionsantrag zuständig: Amtsgericht – Familiengericht – https://www.moers.de/rathaus-politik/rathaus/dienstleistungen/adoption
Bereiterklärung der Adoptionsbewerber zur Annahme eines ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes Beurkundung Adoption eines deutschen Kindes Beschluss nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle (Jugendamt) und nach Ablauf der Pflegezeit notariell beurkundeter Adoptionsantrag zuständig: Amtsgericht – Familiengericht – https://www.moers.de/rathaus-politik/rathaus/dienstleistungen/adoption
Verfahren zur Annahme als Kind Beratung und Belehrung Adoption eines deutschen Kindes Beschluss nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle (Jugendamt) und nach Ablauf der Pflegezeit notariell beurkundeter Adoptionsantrag zuständig: Amtsgericht – Familiengericht – https://www.moers.de/rathaus-politik/rathaus/dienstleistungen/adoption
Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Städte Moers, Kamp-Lintfort und Rheinberg beim Jugendamt der Stadt Moers
Rathausallee14147445Moers
PKD@moers.de