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Inhalt

Abbruchgenehmigung / Abbruchanzeige

Durch das Inkrafttreten der neuen Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalens (BauO NRW 2018) wird für die Beseitigung von Anlagen keine Genehmigung mehr benötigt, jedoch wurde eine Anzeigepflicht eingeführt (§ 62 Absatz 3 BauO NRW).

Verfahrensablauf

Die Anzeigepflicht besteht für verschiedene Gebäudeklassen. Es wird geraten sich beim Bauordnungsamt vorab zu informieren, ob sie eine Anzeigepflicht für Ihr Gebäude benötigen oder nicht.

Mit den Abbrucharbeiten darf jedoch erst ein Monat nachdem die Bauaufsichtsbehörde Ihre Unterlagen kontrolliert und die Anzeige bestätigt hat, begonnen werden.

 

Beseitigung von Anlagen - Anzeige Durch das Inkrafttreten der neuen Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalens (BauO NRW 2018) wird für die Beseitigung von Anlagen keine Genehmigung mehr benötigt, jedoch wurde eine Anzeigepflicht eingeführt. https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/abbruchgenehmigungen/
Beseitigung von Anlagen - Anzeige Entgegennahme Durch das Inkrafttreten der neuen Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalens (BauO NRW 2018) wird für die Beseitigung von Anlagen keine Genehmigung mehr benötigt, jedoch wurde eine Anzeigepflicht eingeführt. https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/abbruchgenehmigungen/
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