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Öffentliche Ausschreibung

Die Stadt Kamp-Lintfort schreibt folgende Leistungen nach VOB/A aus:

Austausch und Umrüstung vorhandener Straßenbeleuchtung auf LED-Technik in Kamp-Lintfort

Austausch und Umrüstung vorhandener Straßenbeleuchtung auf LED-Technik in Kamp-Lintfort (Elektroarbeiten)

Im Zuge einer Fördermaßnahme soll im Stadtgebiet Kamp-Lintfort ein Teil der Straßenbeleuchtung energieeffizient umgerüstet werden. Das Bauvorhaben unterteilt sich in zwei Baulose und umfasst Leuchten in allen Stadtteilen, außerhalb und innerhalb geschlossener Ortschaft.

Das erste Baulos bezieht sich auf die Umrüstung von 912 Siteco-Langfeldleuchten. Diese sind auf 7,5 m hohen Peitschenmasten montiert und liegen überwiegend an Hauptverkehrswegen. Die Langfeldleuchten sind mit unterschiedlichen Leuchtmitteln (Leuchtstoffröhren) ausgestattet. Die Leuchtmittel sind gegen energieeffiziente LED-Röhren auszutauschen und der Leuchtkörper entsprechend umzurüsten. Zusätzlich sind die Gehäuseabdeckungen für den Lichtaustritt zu erneuern.

Das zweite Baulos bezieht sich auf den Austausch von Ansatz- bzw. Aufsatzleuchten verschiedener Hersteller mit HQL Leuchtmitteln. Diese Leuchten sind komplett zu demontieren und gegen neue LED-Leuchten gemäß Leistungsbeschreibung auszutauschen. Die Masthöhen variieren zwischen ca. 4,5 und 10,0 Metern und sind zum Teil Mehrflutig.

Bieter müssen bei Angebotsabgabe die erforderliche Qualifikation (Fachkunde des eingesetzten Personals, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und die Gütesicherung der Ausführung nachweisen. Elektroarbeiten dürfen nur von für die auszuführenden Elektroarbeiten qualifizierten Elektrofachkräften ausgeführt werden. Die Unterlagen sind als Anlage zum Angebot am Eröffnungstermin (zur Submission) vorzulegen. Es werden nur Fachunternehmen zugelassen, die entsprechende Leistungen nach Art und Umfang ausführen können.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind bzw. sein müssen, sind verpflichtet, die gem. §§ 4 und 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.01.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen (Formulare 231a und 231b in den Vergabeunterlagen) abzugeben. Zudem ist die Verpflichtungserklärung gemäß § 19 TVgG-NRW (Formular 231c in den Vergabeunterlagen) vom Bieter abzugeben. 

 

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elektronische VergabeLink Vergabeunterlagen auf der elektronischen Vergabeplattform Deutsches Ausschreibungsblatt
Eröffnungstermin06.10.2016, 11:00 Uhr
Ausführungszeit02.11.2016 bis 16.12.2016

Postanschrift

Stadt Kamp-Lintfort
Postfach 17 60
47462 Kamp-Lintfort

Vergabeprüfstelle

Der Landrat
Postfach 10 11 60
46471 Wesel