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Benutzungsordnung der Mediathek Kamp-Lintfort

Für die Benutzung der Mediathek hat der  Rat der Stadt am 08.07.2025 folgende Benutzungsbedingungen beschlossen.

§ 1 Rechtform

Die Mediathek ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung der Stadt Kamp-Lintfort für jedermann. Die Benutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

§ 2 Benutzung

  1. Mit Betreten der Mediathek wird die die Benutzungsordnung anerkannt.
  2. Die Mediathek hat das Recht, für die Benutzung einzelner Bestände/Dienstleistungen besondere Bestimmungen zu erlassen.
  3. Der Besuch der Mediathek ist grundsätzlich unentgeltlich.
  4. Entgelte für besondere Leistungen sowie Versäumnisentgelte und Ersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
  5. Das Zockerzimmer ist nur zu ausgewiesenen Zeiten und unter Aufsicht von Mitarbeitenden unter Vorlage eines gültigen Benutzerausweises nutzbar.

 § 3 Anmeldung

  1. Die Anmeldung erfolgt persönlich unter Vorlage seines gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweises an. Kinder und Minderjährige bis 18 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person. Diese hat die Benutzungsordnung zur Kenntnis zu nehmen und verpflichtet sich für den Schadensfall.
  2. Mit der Unterschrift wird unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes (mit Meldeadresse) die Benutzungsordnung und die Entgeltordnung anerkannt und der elektronischen Speicherung der Daten zur Abwicklung des Ausleihverfahrens und zu statistischen Zwecken zugestimmt. Die Mediathek Kamp-Lintfort speichert und verarbeitet folgende personenbezogenen Daten: Name, Vorname, Adresse, E-Mail oder Telefon-Nummer und Geburtsdatum, Anschrift, bei Minderjährigen die entsprechenden Daten der jeweiligen gesetzlichen Vertreter. Die geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen werden beachtet. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht.
  3. Kollektive Nutzende (z. B. gemeinnützige Institutionen und Firmen) benötigen die Unterschrift eines Bevollmächtigten. Antragstellende erkennen die Benutzungsordnung an und haften für die Benutzung.
  4. Es besteht die Möglichkeit einer Online-Anmeldung. Dazu ist das entsprechende Anmeldeformular online auszufüllen, ein gültiges Ausweisdokument hochzuladen und das Benutzungsentgelt online zu entrichten. Nach vorliegender Anmeldebestätigung werden per E-Mail die benötigten Zugangsdaten zugesendet. Der ausgestellte Benutzerausweis muss innerhalb von 4 Wochen abgeholt werden oder wird kostenpflichtig zugeschickt.
  5. Auf Wunsch kann zusätzlich und gegen Gebühr ein digitaler Benutzungsausweis ausgestellt werden. Dieser ermöglicht die kontaktlose Verbuchung mit dem Smartphone.

§ 4 Benutzerausweis

  1. Die Benutzung der Mediathek ist jeder Person gestattet, die im Besitz eines persönlichen und gültigen Benutzerausweises ist.
  2. Der Benutzerausweis ist nach Entrichtung der Benutzungsgebühr gemäß beigefügter Entgeltordnung gültig.
  3. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar, er verbleibt im Eigentum der Mediathek und ist auf Verlangen vorzuzeigen.
  4. Nutzende sind verpflichtet, Änderungen von Daten oder den Verlust des Ausweises unverzüglich der Mediathek 2/6 mitzuteilen. Der Ausweis wird im Falle des Verlustes für die weitere Benutzung gesperrt, um Missbrauch zu verhindern. Ein Ersatzausweis kann gegen ein Entgelt ausgestellt werden.
  5. Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind oder wenn die Mediathek es bei groben Verstößen gegen die Benutzungsordnung verlangt.
  6. Für Schäden, die der Mediathek durch Missbrauch des Benutzerausweises oder durch Unterlassen der Verlustanzeige entstehen, haftet die Nutzenden

§ 5 Ausleihe

  1. Gegen Vorlage des Benutzerausweises werden Medien aller Art ausgeliehen. Ausgenommen von der Ausleihe sind Präsenzbestände, die nur in der Mediathek benutzt werden dürfen. In begründeten Einzelfällen können Präsenzbestände kurzfristig ausgeliehen werden. Eine Ausleihe ohne Benutzerausweis ist nur in Ausnahmefällen und gegen Gebühr oder mit einem kostenpflichtigen digitalen Ausweis auf mobilen Endgeräten möglich.
  2. Benutzende können ausgeliehene Medien gegen Zahlung eines Entgeltes für sich vormerken lassen. Bestimmte Medien können von der Möglichkeit einer Vormerkung ausgeschlossen werden. Auf Wunsch und gegen Gebühr können Medien aus dem Bestand herausgesucht und reserviert werden.
  3. Medien, die nicht im Bestand der Mediathek Kamp-Lintfort vorhanden sind, können je nach Verfügbarkeit im Auswärtigen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen gegen Zahlung eines Entgeltes beschafft werden. Es gelten verkürzte Leihfristen. Manche Medien können nur in der Mediathek eingesehen werden. Die Bedingungen werden von der gebenden Bibliothek vorgegeben.
  4. Die Anzahl zur Ausleihe vorgesehenen Medien kann durch die Mediathek begrenzt werden.
  5. Die Ausleihe an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann durch die Mediathek eingeschränkt werden.
  6. Die Nutzenden sind verpflichtet, die für die Ausleihe ausgesuchten Medien vollständig zu verbuchen und bei der Rückgabe auf eine ordnungsgemäße Verbuchung zu achten. Unstimmigkeiten sind unverzüglich beim Personal zu melden. Für Ausleihe und Rückgabe sind die Verbuchungsautomaten zu nutzen, es sei denn die Medien sind anders gekennzeichnet oder befinden sich als Fernleihe aus einer anderen Bibliothek.
  7. Die Leihfrist für Bücher beträgt regulär 4 Wochen, für andere Medien gelten die am Standort genannten Leihfristen. Die Leihfrist kann vor Fristablauf mündlich, telefonisch, per E-Mail oder im Online-Katalog bis zu zweimal verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. § 193 BGB findet keine Anwendung. Es können besondere Entgelte für spezielle Medienarten erhoben werden.
  8. Die Leihfrist kann durch die Mediathek verkürzt werden.
  9. Für die Ausleihe von Medien gilt: - die Bestimmungen der FSK/USK-Altersfreigabe sind zu beachten - sie dürfen nicht für öffentliche Vorführungen benutzt werden.
  10. Bei digitalen Angeboten sind die technischen und administrativen Leistungen sowie die Einräumung von Nutzungsrechten durch private Dienstleister vorgegeben. Dazu akzeptieren und bestätigen Nutzende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung auf der Internetseite des jeweiligen Anbieters.

§ 6 Behandlung der Medien/ Haftung/ Schadensersatz

  1. Nutzende sind verpflichtet, Bücher und Medien sorgfältig zu behandeln und vor Verlust, Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Anmerkungen, Anstreichungen u.ä. im Buch -auch mit Bleistift- gelten als Beschädigung.
  2. Bestimmungen des Urheberrechts sind einzuhalten.
  3. Ausgeliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  4. Sollte eine meldepflichtige übertragbare Krankheit bestehen, darf die Mediathek während der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht benutzt werden. Die bereits entliehenen Medien dürfen erst nach Desinfektion zurückgebracht werden. 3/6
  5. Bei der Ausleihe sind die Medien auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel hin zu überprüfen und sichtbare Schäden sofort, andere Schäden unverzüglich anzuzeigen, da sie sonst den Nutzenden zugerechnet werden. Verlust oder Beschädigung ausgeliehener Medien sind der Mediathek unverzüglich anzuzeigen. Es ist nicht gestattet, Beschädigungen an Medien selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
  6. Nutzende haften für alle vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Verluste oder Beschädigungen der überlassenen Medien sowie für sonstige bei der Benutzung verursachten Schäden.
  7. Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Mediathek nach pflichtgemäßem Ermessen. Bei Verlust von Medien oder schwerer Beschädigung ist der Wiederbeschaffungspreis zu zahlen. Wenn eine Wiederbeschaffung des Titels nicht möglich ist, ist der Anschaffungspreis zu zahlen. Verlorene Spieleteile sind durch die entleihende Person zu ersetzen.
  8. Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetragene Nutzende bzw. sein gesetzlicher Vertreter.
  9. Das Aufrufen von Medieninhalten im Internet, die einem Verbreitungsverbot unterliegen, ist untersagt. Die Mediathek identifiziert sich nicht mit dem Inhalt verlinkter Internetseiten und macht sich diese nicht zu eigen. Sie übernimmt keine Haftung für Inhalte, Verfügbarkeit und Qualität von Angeboten Dritter, die über das Internet abgerufen werden können.
  10. Die Mediathek übernimmt keine Haftung für Schäden, die den Nutzenden durch die Benutzung von Geräten, Medieneinheiten und Dienstleistungen an Dateien, Datenträgern oder an Geräten entstehen. Überdies übernimmt sie keine Haftung für die Funktionsfähigkeit der von ihr bereit gestellten Medien, Software und Hardware (technische Probleme, nicht ordnungsgemäße Datenübermittlung, Nicht-Erreichen des Servers, Verlust, Veränderungen oder Beschädigungen der gespeicherten Daten) sowie für die Folgen von Aktivitäten der Benutzer im Internet (finanzielle Verpflichtungen, Bestellungen, Nutzung kostenpflichtiger Dienste). Die Mediathek haftet für bei der Benutzung der Mediathek und deren Medien entstandene Schäden nur, soweit diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Mediathek zurückzuführen sind.

§ 7 Fotokopieren / Urheberrechte

Die Benutzung des Kopiergerätes erfolgt selbständig. Bei der Herstellung und Verwendung von Kopien sind die gesetzlichen urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Nutzende haften für die Verletzung von Urheberrechten. Dies gilt auch dann, wenn die Fertigung der Kopien in Ausnahmefällen durch Hilfestellung der Mitarbeitenden der Mediathek erfolgt.

§ 8 Versäumnisentgelte/ Klage

  1. Für Medien, die erst nach Ablauf der Leihfrist zurückgegeben werden, ist ein Versäumnisentgelt je überfälliges Medium und je Mahnwoche fällig unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung sind zusätzliche Gebühren inklusive Porto zu erstatten.
  2. Die Höhe des Versäumnisentgeltes richtet sich nach der Entgeltordnung der Mediathek Kamp-Lintfort und wird gegebenenfalls auf dem Rechtsweg eingeklagt.
  3. Die Rückgabe der Medien wird nach Überschreiten der Leihfrist und mindestens einer erfolglosen schriftlichen Mahnung, die eine Fristsetzung von 14 Tagen enthält und per Einschreiben verschickt wird, ebenfalls auf dem Rechtsweg eingeklagt. Nach Ablauf der Frist behält die Mediathek sich vor, Zahlung des Anschaffungspreises an Stelle der Medienrückgabe zu verlangen.
  4. Sind Medien nicht zurückgegeben bzw. bestehende Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt worden, wird der Benutzungsausweis gesperrt.

§ 9 Höhe der Entgelte

  1. Die Höhe der Entgelte wird in der Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung, die Anlage dieser Benutzungsordnung ist, festgelegt.
  2. Entgelte sind unverzüglich zu zahlen. Bei Nichtzahlung kann der Benutzungsausweis gesperrt werden.

§ 10 Aufenthalt in den Räumen der Mediathek

  1. Der Aufenthalt in den Räumen der Mediathek ist nur für die zweckbestimmte Nutzung erlaubt.
  2. Nutzende haben die Hausordnung zu beachten, die in den Räumen der Mediathek aushängt. Jeder Besuchende hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden.
  3. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Dem Personal der Mediathek und des Bistro 26 steht das Hausrecht zu.
  4. Die Mediathek übernimmt keinerlei Haftung für abhanden gekommene Gegenstände.

§ 11 Ausschluss von der Benutzung

  1. Personen, die wiederholt oder in grober Weise gegen die Benutzungs- oder Hausordnung verstoßen, insbesondere die Ausleihfristen wiederholt überschreiten und/oder entstandene Kosten nicht entrichten oder bei denen sonst durch den Eintritt besonderer Umstände die Fortsetzung eines Benutzungsverhältnisses unzumutbar geworden ist, können auf Dauer oder für einen begrenzten Zeitraum, auch teilweise, von der Benutzung der Mediathek ausgeschlossen werden. Der Ausweis ist in diesem Fall zurückzugeben.
  2. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt bei strafrechtlich relevantem Verhalten (auch gegenüber dem Personal) vorbehalten.

§ 12 Inkrafttreten / Außerkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.08.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 01.07.2020 außer Kraft. Nachträgliche Änderungen erfassen auch bereits bestehende Benutzungsverhältnisse

Entgeltordnung zur Benutzungsordnung der Mediathek Kamp-Lintfort

gültig ab 01.08.2025

Der Rat der Stadt hat am 08.07.2025 die folgende Entgeltordnung zur Benutzungsordnung der Mediathek Kamp-Lintfort beschlossen.

Es werden folgende Entgelte erhoben:

Nr.BezeichnungBetrag
1.Anmeldung0,00 €
2.Benutzerausweis / Jahresbetrag
Der Betrag gilt für 12 Monate, nicht das Kalenderjahr
 
2.1Jahresbetrag für Erwachsene12,00 €
2.2Ermäßigte Jahresbeiträge bei Vorlage entsprechender Nachweise: 
2.21für Arbeitslose6,00 €
2.22für Empfänger*innen von Sozialleistungen6,00 €
2.23für Schüler*innen, Studierende, Auszubildende6,00 €
2.24für Inhaber*innen einer Ehrenamtskarte6,00 €
2.25für gemeinnützige Institutionen und Bildungseinrichtungen0,00 €
2.26für Firmen und Gewerbetreibende24,00 €
2.3Jahresbeitrag für Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr0,00 €
2.4einmalige Ausleihe ohne Ausstellung eines Benutzerausweises2,50 €
2.5Ausstellung eines Ersatzausweises bei Verlust/Beschädigung5,00 €
2.6Ausstellung eines zusätzl. digitalen Ausweises für Verbuchung per Smartphone4,00 €
2.7Verbuchung ohne Benutzungsausweis gegen Vorlage e. Ausweisdokumentes2,00 €
3.Überschreiten der Leihfrist je Medium und angefangene Woche1,00 €
 je Mahnschreiben inklusive Portokosten2,00 €
4.Reparatur von beschädigten Medien je nach Aufwand, mindestens2,00 €
5.Ersatzteilbeschaffung bei Spielen je nach Aufwand, mindestens  3,00 €
6.Vorbestellung von ausgeliehenen Medien1,00 €
7. Bestellung im Auswärtigen Leihverkehr je Vorgang2,00 €
8.Fotokopien und Ausdrucke, z.B. aus dem Internet, je Seite0,20 €
9.Unaufgeforderte Überweisung von Gebühren ohne Kassenzeichen5,00 €
10.Ausleihe je Konsolenspiel2,00 €

Kontakt

Mediathek

Telefon: 0 28 42 / 9 27 95-0
E-Mail: mediathek@kamp-lintfort.de

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