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Wälder dürfen nur noch auf festen Wegen betreten werden

27.07.2018

Das Regionalforstamt Niederrhein reagiert mit diesem Schritt auf die lang anhaltende Trockenphase

Bereits in der vergangenen Woche hat das Regionalforstamt Niederrhein in Erwägung gezogen das Betretungsrecht im Wald einzuschränken. Da auch bis Mitte August nicht mit nennenswerten Niederschlägen zu rechnen ist, wird nun mittels ordnungsbehördlicher Verordnung das Betretungsrecht im Wald auf feste Wege beschränkt. Die ordnungsbehördliche Verordnung erfolgt als Vorsorgemaßnahme zur Vermeidung von Waldbränden.

Das Verbot die Wege zu verlassen ist bis zum 31.08.2018 gültig. Eine Verlängerung oder eine Ausweitung ist bei Zuspitzung der Lage möglich. Sollte sich die Situation vorzeitig durch eine Änderung der Witterungslage entspannen, kann das Verbot seitens des Regionalforstamtes auch vor Ablauf der Geltungsdauer aufgehoben werden.

„Die generelle Sperrung der Wälder wird im Moment noch nicht in Erwägung gezogen. Denn durch die vielen Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden die meisten Brände entdeckt“ sagt Otto Pöll, Leiter des Regionalforstamtes. Ausgestattet mit Mobiltelefonen haben Waldbesucher die Chance aktiv bei der Waldbrandbekämpfung zu helfen, wenn sie Waldbrände über die 112 melden.

Waldbrände gefährden Lebensräume und Erholungszonen. Zum Schutz der Wälder ist ein gemeinsames Handeln von Waldbesuchern, Autofahrern, Forst- und Feuerwehrleuten gefordert.

Der Wald dankt es!

(Presseinformation des Regionalforstamtes Niederrhein vom 27.07.2018)

Wald und Holz NRW
Regionalforstamt Niederrhein
Moltkestraße 8
46483 Wesel

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