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Sonderserie Masterplan Bergwerk West: 04 Flächenaufbereitung

30.04.2012

Sorgfältige Flächenaufbereitung als Voraussetzung für die Folgenutzung

Durch die Schließung des Bergwerks West wird ein enormes Entwicklungspotenzial für die Stadt Kamp-Lintfort und die Region freigesetzt, wobei nicht alleine die Größe der zur Verfügung stehenden Flächen als Maßstab für die Entwicklungschancen anzusehen ist, sondern auch die zentrale Lage innerhalb der Stadt sowie die Zentrumsnähe. Mit der in Kürze beginnenden Ideenkonkurrenz sollen städtebaulich sinnvolle und wirtschaftlich tragfähige Folgenutzungsperspektiven für das Zechenareal erarbeitet und aufgezeigt werden. Der Betrieb des Bergwerks hinterlässt dabei so manches Erbe: So sind Verunreinigungen im Boden, im Grundwasser, unter Umständen auch in einzelnen Gebäuden zu erwarten. Mächtige Fundamente sowie Hohlräume im Boden bilden weitere Herausforderungen (Erschwernisse) für eine Folgenutzung.

Eine genaue Kenntnis der Altlastensituation sowie ein transparenter Umgang mit dem Thema liegen im Interesse sowohl der Anlieger als auch der künftigen Nutzer der Fläche. Dies setzt detaillierte Untersuchungen sowie eine mit den Behörden abgestimmte Sanierungsplanung voraus.

Das Bergwerk West hat in seiner mehr als hundertjährigen Geschichte Phasen unterschiedlich intensiver Bautätigkeit durchlaufen. So wurden über die Nutzungsdauer der Schachtanlage und der Kokerei immer wieder Gebäude errichtet und abgerissen. Über die Art und Dauer der Nutzung einzelner Gebäude geben eine historische Recherche und eine Luftbildauswertung Auskunft.

Historische Ansicht des Bergwerks mit Kokerei
Historische Luftbildaufnahme des Bergwerks; Quelle: RAG AG

Mit Ausnahme der Gebäude, für die konkrete Nachnutzungen vorgesehen sind, sowie Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, werden im Rahmen des anstehenden Abschlussbetriebsplan-Verfahrens (ABP) sämtliche Gebäude bis auf eine Tiefe von rund 0,5 Meter unter Geländeoberkante abgebrochen und im Boden befindliche Belastungen soweit entfernt, dass künftig von ihnen keine Gefahr für Mensch und Natur ausgeht. Die tiefer liegenden Fundamente, beispielsweise bei Produktionsanlagen wie Kohlenaufbereitung oder Koksofenbatterien, in unterschiedlicher Stärke oder Mächtigkeit bleiben normalerweise als dauerhafte Restriktion im Boden und müssen bei der Wiedernutzbarmachung planerisch berücksichtigt oder auch beseitigt werden. Dies ist für die spätere Wirtschaftlichkeit der Nachnutzung von Bedeutung.

Für den Bereich der ehemaligen Kokerei ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass aufgrund der Kontaminationen im Untergrund im Rahmen der Sanierung ein Sicherungsbauwerk erstellt wird. In der Regel orientiert sich die Gestaltung eines Sicherungsbauwerkes an einer Grünnutzung. Konkrete Aussagen zur Altlastensituation auf dem Bergwerksgelände können jedoch erst nach der Gefährdungsabschätzung im ABP-Verfahren getroffen werden, die voraussichtlich ab 2014 durchgeführt wird.

Das komplexe Thema der Grundwassersicherung und -aufbereitung ist ebenfalls Bestandteil des Abschlussbetriebsplanverfahrens und wird vordringlich bereits ab 2012 bearbeitet. Zur Aufrechterhaltung des jetzigen Grundwasserregimes wird unmittelbar nach Einstellung des Bergwerkbetriebs eine mobile Grundwasserreinigungsanlage in Betrieb genommen. In den nächsten Jahren werden umfangreiche Untersuchungen in Zusammenarbeit mit der LINEG hinsichtlich der abschließenden Maßnahmenkonzeptionierung für die Grundwassersicherung durchgeführt und umgesetzt. Auf dem Areal des Bergwerks ist die LINEG für das Grubenwasser erst ab der Erdoberfläche zuständig. Dort wird es einem Grubenwasserbecken zugeführt und in der Kohlenwaschwasserkläranlage gereinigt. Auch nach Schließung des Bergwerks West wird dieser Prozess noch über einen längeren Zeitraum fortgeführt werden müssen.

 

 

 

 

 

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 30.04.2012, www.kamp-lintfort.de)