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Niederrhein wehrt sich weiter gegen die massive Ausweitung der Auskiesungen

19.07.2019

Gemeinsame Pressemitteilung des Kreises Wesel und der Kommunen Alpen, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg 

Landrat und Bürgermeister: Regionalverband Ruhr, Kreis Wesel und vier Kommunen sollen gegen Landesentwicklungsplan klagen

Seit mehr als zwei Jahrzehnten kämpfen die Städte und Gemeinden im Kreis Wesel gegen die fortschreitende Zerstörung ihrer einzigartigen Kulturlandschaft durch immer weitere Auskiesungen. Gegen den jahrelangen massiven Widerstand tausender Bürgerinnen und Bürger am Niederrhein hat der Landtag am 12. Juli 2019 gleichwohl die Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) beschlossen. Ergebnis: die jetzt verfügte Verlängerung des „Versorgungszeitraums“ von 20 auf 25 Jahre bedeutet 300 Hektar zusätzliche Auskiesungsflächen am Niederrhein.

Um die unwiederbringliche Zerstörung wertvoller Natur- und Erholungsgebiete zu verhindern, hatten der Kreis Wesel und die vier Kommunen Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg und Alpen ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen ist.

Der namhafte Rechtswissenschaftler Univ.-Prof. Dr. Martin Kment stellt in seinem Gutachten fest, dass der LEP in wesentlichen Punkten erhebliche Rechtsmängel aufweist. Der ausschließlich aus dem Verbrauch der Vergangenheit abgeleitete angebliche zukünftige Bedarf an endlichen Ressourcen und die Verlängerung des Versorgungszeitraums von 20 auf 25 Jahre entsprechen nicht den Anforderungen des Raumordnungsgesetzes (§ 3 Abs. 1 Nr. 2), weil die Landesregierung nicht in eigener Verantwortung ermittelt hat, welchen „Bedarf“ sie eigentlich sichern will: den regionalen, die landesweiten oder bundesweiten Bedarfe, einschließlich des Exports, insbesondere in die grenznahen Niederlande? Damit entzieht sich die Landesregierung ihrer gesetzlichen Steuerungsaufgabe.

Auf der Grundlage dieses Rechtsgutachtens hatten der Kreis und die vier Kommunen die Landesebene aufgefordert, den Bedarfsbegriff des LEP rechtssicher und ressourcenschonend zu formulieren. Im Gesetzgebungsverfahren hatte Bürgermeister Prof. Dr. Landscheidt, der vom Landtag als Sachverständiger geladen war, nachdrücklich auf die bestehenden Rechtsmängel hingewiesen. Die Landesregierung und die Mehrheit des Landtages haben dies ignoriert und den LEP unverändert beschlossen.

Das Versäumnis bei der Bedarfsermittlung im LEP führt dazu, dass Maßnahmen des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zur Umsetzung des LEP im Rahmen des Regionalplans anfechtbar wären und mit Erfolg vor Gericht beklagt werden könnten. Der RVR als Planungsbehörde legt mit dem Regionalplan Ruhr die Auskiesungflächen fest. Landrat Dr. Ansgar Müller hat mit Schreiben vom gestrigen Tage den RVR auch im Namen der betroffenen Kommunen aufgefordert, vor dem Verfassungsgerichtshof gegen den LEP zu klagen.

Der Landrat und die Bürgermeister Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Harald Lenßen, Thomas Ahls und Frank Tatzel sind sich darüber hinaus einig, dem Kreistag und den Räten der vier Kommunen in den ersten Sitzungen nach den Sommerferien ebenfalls eine Entscheidungsgrundlage für eine Klage gegen den LEP vorzulegen und ggfs. neben dem RVR gegen den LEP zu klagen. Sie machen deutlich: „Wir werden alles tun, um unsere niederrheinische Heimat vor weiterer Zerstörung zu schützen.“

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 19.07.2019, www.kamp-lintfort.de)

Kontakt

Krams, Sarah

Telefon: 0 28 42 / 912-300
E-Mail: sarah.krams@kamp-lintfort.de