Inhalt

Neue Landesbauordnung trat in Kraft

10.01.2019

Das neue Bauordnungsrecht beinhaltet zahlreiche Änderungen

Zum 1. Januar 2019 trat die neue Landesbauordnung (BauO NRW 2018) in Kraft. Die Landesbauordnung zählt zu den wesentlichen Bestandteilen des öffentlichen Baurechts in Nordrhein-Westfalen und regelt, was und wie gebaut werden darf.

Auf Bauwillige kommen einzelne Neuerungen zu:

So müssen Wohnungen in einigen größeren Mehrfamilienhäusern künftig barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Die Barrierefreiheit gilt auch grundsätzlich für Gebäude, die öffentlich zugänglich sind.

Für bestimmte Bauvorhaben, wie z. B. Neubauten von Wohn- und Geschäftsgebäuden oder Ausbauten von Gebäuden, wird es auch weiterhin erforderlich sein, Stellplätze herzustellen. Neu hinzugekommen ist die Pflicht zur Herstellung von Fahrradabstellplätzen. Für konkrete Regelungen wird zurzeit an einer für die Stadt Kamp-Lintfort gültigen Stellplatzsatzung gearbeitet.

Auch die genehmigungsfreien Bauvorhaben wurden teilweise neu geregelt. Neu ist beispielsweise, dass Garagen unter gewissen Umständen genehmigungsfrei sind. Gleiches gilt weiterhin auch u.a. für Terrassenüberdachungen. Bei allen Vorhaben, für die keine Baugenehmigung benötigt wird, sind aber dennoch alle anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Dazu zählen z. B. Bebauungspläne, Gestaltungssatzungen oder die maximal zulässige Grenzbebauung.

Auch aus diesen Gründen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauordnungsamtes innerhalb der Öffnungszeiten für Bauberatungen zur Verfügung.

Aufgrund der zahlreichen Änderungen sind in den ersten Wochen des Jahres programmbedingte Anpassungen an die neue Landesbauordnung vorzunehmen. Daher ist mit Einschränkungen im laufenden Betrieb des Bauordnungsamtes der Stadt Kamp-Lintfort zu rechnen. Hierfür wird um Verständnis gebeten.

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 10.01.2019, www.kamp-lintfort.de)

Kontakt