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Mögliche Klage gegen Auskiesungen am Niederrhein

30.11.2018

Kreis und Kommunen ziehen an einem Strang

Aufgrund der veränderten politischen Zielsetzungen der aktuellen Landesregierung soll der seit dem 08.02.2017 geltende Landesentwicklungsplan (LEP) in wesentlichen Punkten geändert werden. Durch Verzicht auf Konzentrationsflächen, die Ermöglichung von zusätzlichen Reserveflächen und die Verlängerung des Versorgungszeitraums von 20 auf 25 Jahre sollen am Niederrhein, namentlich in Alpen, Neukirchen-Vluyn und Kamp-Lintfort, in erheblichem Umfang neue, zusätzliche Auskiesungsflächen ermöglicht werden. Insgesamt geht es um 324 ha (!) zusätzlicher Flächen in den drei betroffenen Städten.  Das sind über 450 Fußballfelder. Besonders betroffen sind die Gemeinde Alpen mit 120 ha, zum Teil in der Bönninghardt, wogegen sich die Bevölkerung besonders wehrt, und Kamp-Lintfort mit ca. 160 ha an verschiedenen Stellen, schwerpunktmäßig in Wickrath, was ebenfalls erheblichen Widerstand hervorruft. Neukirchen-Vluyn sieht seine Betroffenheit als unmittelbare Nachbarkommune vor allem durch die erheblichen zusätzlichen LKW-Verkehre durch das schon jetzt besonders belastete Rayen.

Alle politischen Gremien der betroffenen Kommunen und des Kreises haben sich gegen die beabsichtigten Auskiesungen ausgesprochen. Es haben sich zudem Bürgerinitiativen gegründet, die sich mit massiven Protesten gegen die Beeinträchtigungen und den Verlust der wertvollen Kulturlandschaft am Niederrhein wehren. Allein die IG Dachsbruch im Wickrather Feld hat in kürzester Zeit über 10.000 Unterschriften gegen die geplanten Auskiesungen gesammelt.

Landrat Dr. Ansgar Müller und die Bürgermeister Thomas Ahls, Prof. Dr. Christoph Landscheidt und Harald Lenßen sind jedoch der Auffassung, dass auch die rechtlichen Voraussetzungen für derart massive einseitige Eingriffe in die Landschaft, in die Stadtentwicklung und damit letztlich in das verfassungsmäßig verankerte Selbstverwaltungsrecht der Städte und Gemeinden nicht gegeben sind.

Landscheidt erläutert die möglichen rechtlichen Bedenken: „Aus unserer Sicht ist die Planung rechtlich zweifelhaft, weil sich das geplante Mengengerüst und der verlängerte Zeitraum angeblich an dem ‚Bedarf‘ für die genannten Rohstoffe orientieren. Dieser angebliche ‚Bedarf‘ für weitere Auskiesungsflächen als substantielle Grundlage für derart weitreichende Eingriffe ist aber in keiner Weise definiert. Genau genommen verfährt die Planungsbehörde in der Weise, dass sie die bisherigen Abgrabungsmengen schlichtweg fortschreibt. Um welchen Bedarf geht es eigentlich? Regional? Landesweit? Bundesweit? Einschließlich des Exports, insbesondere in die grenznahen Niederlande? Werden bei der Bemessung des Bedarfs auch die erheblichen Mengen berücksichtigt, die durch Recycling von Abbruchmaterial gewonnen werden könnten? Wird die Kiesindustrie überhaupt angehalten oder gar verpflichtet, diesen umweltschonenderen Umgang mit der Ressource Kies einzuschlagen oder zumindest bei der Bedarfsberechnung zu berücksichtigen? - Grundlage für den LEP scheinen letztlich lediglich die unbefriedigenden und intransparenten Angaben und Aussagen der Kiesunternehmen selbst zu sein. Auch eine kleine Anfrage zu diesem Thema hat die Landesregierung aus unserer Sicht nicht bzw. nicht überzeugend beantwortet.“

Einig sind sich die Verwaltungschefs darin, dass es bei dieser rechtlich zweifelhaften Ausgangslage nicht sein kann und sein darf, dass die Gebietskörperschaften, also die Städte und Gemeinden, keinerlei Einfluss auf derart massive Eingriffe haben, die ihre Planungshoheit nachhaltig beeinträchtigen. 

Deshalb haben sie den namhaften Augsburger Planungs- und Umweltrechtler Prof. Dr. Martin Kment, LLM mit der Untersuchung dieser Fragen beauftragt, die am Ende die Erfolgsaussichten einer möglichen Klage gegen den LEP beurteilen soll.

Dabei betonen die Verwaltungschefs, dass es nicht ihr Ziel sei, eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Land zu suchen. Ganz im Gegenteil: Sie sind vielmehr davon überzeugt, dass das Land einlenken und zu einer Korrektur der Auskiesungspläne bereit sein wird, wenn feststünde, dass die massiven Eingriffe in die Kulturlandschaft am Niederrhein mangels einer ausreichend bestimmten Rechtsgrundlage verfassungswidrig wären.

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 30.11.2018, www.kamp-lintfort.de)

Kontakt

Krams, Sarah

Telefon: 0 28 42 / 912-300
E-Mail: sarah.krams@kamp-lintfort.de