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Informationen zur Landtagswahl am 15. Mai 2022

07.04.2022

Am 15. Mai 2022 findet die Wahl zum 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen statt.

Nachfolgend sind einige wichtige Informationen rund um die Landtagswahl NRW in Kamp-Lintfort zusammengestellt:

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 15. Mai 2004 geboren ist und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also seit dem 29. April 2022, in dem Wahlgebiet seine Hauptwohnung hat.

Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Kamp-Lintfort eingetragen sind, geht ab dem 8. April 2022 bis spätestens 24. April 2022 eine Wahlbenachrichtigung zu. Mit dieser können Sie in dem darauf bezeichneten Wahlraum am Wahltag Ihre Stimme abgeben.
Sollte Ihnen keine Wahlbenachrichtigung zugehen und Sie der Auffassung sein, in Kamp-Lintfort an der Landtagswahl NRW teilnehmen zu können, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Dort wird man Ihnen weiterhelfen.

Briefwahl

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, besteht im Vorfeld der Wahl wieder die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.

In diesem Zusammenhang bestehen mehrere Optionen zur Wahlscheinbeantragung:

  1. Scannen eines QR-Codes auf der zugestellten Wahlbenachrichtigung   
  2. Briefwahlantrag online
  3. Rücksendung / Rückgabe des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Wahlscheinantrages.

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann zugeschickt.

Ab dem 11. April 2022 ist auch eine persönliche Wahlscheinbeantragung im Wahlamt im Rathaus, Am Rathaus 2, möglich.

Das Wahlamt der Stadt Kamp-Lintfort ist während folgender Öffnungszeiten persönlich zu erreichen:

  • montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
  • montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
  • donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Bei einer persönlichen Wahlscheinbeantragung im Rathaus müssen sich Wahlberechtigte jedoch auf erhebliche Wartezeiten einrichten. Aus diesem Grund empfiehlt das Wahlamt, den Briefwahlantrag vorrangig über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder das Online-Formular auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort zu stellen.

Beim Besuch des Rathauses wird auf das Einhalten der Hygienestandards und Abstandsgebote großen Wert gelegt. Das Tragen einer medizinischen Maske wird empfohlen. Auf Verlangen ist in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen. Bitte führen Sie daher weiterhin eine Maske mit sich. Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbaren Masken (KN95/N95).

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 07.04.2022, www.kamp-lintfort.de)

Kontakt

Hammans, David

Telefon: 0 28 42 / 912-376
E-Mail: david.hammans@kamp-lintfort.de