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Dichtheitsnachweis für gewerbliches Abwasser 2020

24.01.2020

Die Stadt Kamp-Lintfort weist darauf hin, dass einige industrielle oder gewerbliche Betriebe eine Dichtigkeitsprüfung von Abwasserleitungen bis zum 31.12.2020 durchführen müssen. Maßgeblich für die Betriebe ist, ob sie von Anforderungen, die in einem Anhang der Abwasserverordnung (AbwV) festgelegt sind, betroffen sind. Die gesetzliche Grundlage schaffen das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das Landeswassergesetz NRW (LWG NRW).

Die Dichtigkeitsprüfungen dürfen nur von Sachverständigen durchgeführt werden. Auf der Homepage des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW gibt es eine Liste von zugelassenen Sachverständigen (Direktlink: http://www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/). Die Unterlagen der Prüfung sind durch die Unternehmen aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Es kann zu stichprobenartigen Kontrollen der Nachweise kommen.

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 24.01.2020, www.kamp-lintfort.de)

Kontakt

Krams, Sarah

Telefon: 0 28 42 / 912-300
E-Mail: sarah.krams@kamp-lintfort.de