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Durchführung von Gremiensitzungen nach der neuen Coronaschutzverordnung (Fassung ab 16.01.2022)

21.01.2022

Grundsätzlich gilt nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaSchVO für Gremiensitzungen die Maskenpflicht in Innenräumen und an Sitzplätzen. Jedoch darf die Maske kurzzeitig für Redebeiträge abgenommen werden.

Bei kommunalen Gremiensitzungen als Veranstaltungen im Sinne der CoronaSchVO unterliegen sowohl die Gremienmitglieder selbst als auch die teilnehmende Öffentlichkeit der sich aus § 4 Absatz 1 Nummer 6 CoronaSchVO ergebenden Teilnahmevoraussetzung einer nachgewiesenen Immunisierung oder Testung ("3G").

Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll die vom Robert-Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden. Personen, deren Immunisierung oder Testung nicht nachgewiesen ist, sind von der Teilnahme an der kommunalen Gremiensitzung auszuschließen.

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 21.01.2022, www.kamp-lintfort.de)

Kontakt

Hammans, David

Telefon: 0 28 42 / 912-376
E-Mail: david.hammans@kamp-lintfort.de