Inhalt

Teilnahme an Gremiensitzungen nur bei Einhaltung der „3G“-Regeln möglich

27.08.2021

Teilnahme an Gremiensitzungen nur bei Einhaltung der „3G“-Regeln möglich

Mit der seit dem 20. August geltenden Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) hat sich die Rechtslage für die Durchführung von Gremiensitzungen grundlegend geändert. Je nach Inzidenzlage sind entweder die „3G“-Regeln nach § 4 CoronaSchVO oder die Maskenpflicht nach § 3 CoronaSchVO anzuwenden. Generell wurde die Pflicht zur Kontaktverfolgung abgeschafft.

Aufgrund der derzeitigen Landesinzidenz von über 35 bedeutet dies, dass nur Personen, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine Genesung oder eine negative Testung, die nicht älter als 48 Stunden ist, an den Gremiensitzungen der Stadt Kamp-Lintfort teilnehmen dürfen. Bei Zutritt zu den Sitzungen ist die Stadt daher gehalten, den Nachweis zu kontrollieren.

Personen, die keinen Nachweis vorlegen können, müssen von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Beim Besuch des Rathauses wird auf das Einhalten der Hygienestandards und Abstandsgebote großen Wert gelegt: Das Tragen einer medizinischen Maske ist daher bis zum Erreichen und beim Verlassen des Sitzplatzes verpflichtend. Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 27.08.2021, www.kamp-lintfort.de)

Kontakt

Foth, Bastian

Telefon: 0 28 42 / 912-240
E-Mail: bastian.foth@kamp-lintfort.de

Krams, Sarah

Telefon: 0 28 42 / 912-300
E-Mail: sarah.krams@kamp-lintfort.de