Inhalt

Bekanntmachung der Eintragungsstellen und Auslegungszeiten sowie Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Eintragungsscheinen zum Volksbegehren „G9 jetzt!“

20.01.2017

1.

In der Zeit vom 2. Februar bis 7. Juni 2017 liegen die Eintragungslisten der Stadt Kamp-Lintfort zum Volksbegehren „G9 jetzt!“ während der allgemeinen Dienstzeit

  • montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
  • donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
  • freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Rathaus, Am Rathaus 2, Wahlbüro, Zimmer 207, für Stimmberechtigte zur Eintragung aus.

Darüber hinaus liegen die Eintragungslisten an folgenden Sonntagen in der Zeit von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Rathaus, Am Rathaus 2, Bürgerbüro, Zimmer 11, aus:

  • Sonntag, 19. Februar 2017
  • Sonntag, 26. März 2017
  • Sonntag, 30. April 2017
  • Sonntag, 28. Mai 2017

Die Stimmberechtigten haben einen gültigen Ausweis zur Eintragung mitzubringen.

Jeder Stimmberechtigte kann sich nur einmal und nur persönlich in eine Eintragungsliste eintragen.

2.

Das Wählerverzeichnis der Stadt Kamp-Lintfort zum Volksbegehren „G9 jetzt!“ liegt in der Zeit vom 24. bis 27. Januar 2017 während der allgemeinen Dienstzeit – dienstags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus, Am Rathaus 2, Wahlbüro, Zimmer 207, für Stimmberechtigte zur Einsicht aus.

Jeder Stimmberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Stimmberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Abstimmen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Eintragungsschein hat.

3.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, bei der Stadt Kamp-Lintfort, Wahlbüro, Rathaus, Am Rathaus 2, Zimmer 207, Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

4.

Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag

4.1       ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Stimmberechtigter,

4.2       ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Stimmberechtigter, wenn

a) er nachweist, dass er aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund die Einspruchsfrist bis zum 27.01.2017 versäumt hat,

b) er aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist,

c) seine Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl erst nach der Einspruchsfrist entstanden ist oder sich herausgestellt hat.

Kamp-Lintfort, 19. Januar 2017

Prof. Dr. Christoph Landscheidt

Kontakt

Hammans, David

Telefon: 0 28 42 / 912-376
E-Mail: david.hammans@kamp-lintfort.de

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