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Behörden-Dialog zum Eyller Berg

18.11.2011

In Düsseldorf fand heute Vormittag ein behördeninternes Gespräch zum Eyller Berg auf Einladung von Frau Regierungspräsidentin Lütkes statt. Neben den Städten Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyn sowie dem Kreis Wesel war auch die Bezirksregierung Arnsberg als Aufsicht für den bergrechtlichen Teil der Deponie vertreten. Zudem nahmen Vertreter des Landesbetriebs Wald und Holz NRW teil.

Das Gespräch fand in konstruktiver Atmosphäre statt. Alle Beteiligten begrüßten ausdrücklich das umfangreiche Untersuchungsprogramm, das die Bezirksregierung initiiert hat und das vom LANUV zeitnah umgesetzt wird. Ende des Monats wird ein detaillierter Untersuchungsplan vorliegen, der auch mit dem Kreis Wesel und den Städten Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyn abgestimmt wird.

Dabei werden Staub, Boden, Pflanzen und Wasser (durch den Kreis Wesel) untersucht. Zu den untersuchten Parametern gehören neben Schwermetallen stichprobenartig auch PCB und ggf. auch Dioxine. Ziel ist, die regionale Ausbreitung der Belastung einzugrenzen. Neben der Haupt-Windrichtung werden auch weitere Orte in die Untersuchungen einbezogen.

Erste Untersuchungen der Beschäftigten der Deponie haben keine Hinweise auf eine erhöhte Schwermetallbelastung erbracht. Untersuchungen der Bürgerinnen und Bürger sind zunächst nicht geplant. Eine abschließende Entscheidung darüber wird nach Vorlage der Ergebnisse aus dem Untersuchungsprogramm des LANUV getroffen.

Allen Beteiligten ist es wichtig, zügig einen zuverlässigen Vermessungsplan der Deponiebetreiberin zu erhalten. Auf Grundlage der Vermessungsdaten sind dann auch genauere Aussagen zu den verbleibenden Mengen möglich, die auf der Deponie noch abgelagert werden können. Außerdem ist er Grundlage für das insgesamt einzuhaltende Höhenkonzept. In einer ersten Anordnung vom 13. September hatte die Bezirksregierung bereits entsprechende Daten eingefordert.

Derzeit laufen zwei Gerichtsverfahren vor dem OVG. Dabei hat die Betreiberin im Vorhinein unter anderem beantragt, eine 5 m dicke Wurzelsperrschicht zu errichten. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat dies versagt. Beklagt wurde zudem eine Anordnung der Bezirksregierung zur Einhaltung des sogenannten 69er Höhenplans. Heute ging auch die Klage gegen die Ende Oktober angeordneten Sofortmaßnahmen ein, offene Ablagerungsbereiche abzudecken und bis auf Weiteres keine staubenden Abfälle anzunehmen. Die Beteiligten des Behörden-Dialogs heute schlossen ein umfassendes gerichtliches Mediationsverfahren grundsätzlich nicht aus. Voraussetzung hierfür ist insbesondere ein zuverlässiger Vermessungsplan. Darüber hinaus betonten die beiden Kommunen und der Kreis, dass für ein Mediationsverfahren nur ein enger inhaltlicher und zeitlicher Korridor möglich sein kann.

Die Gespräche mit der Bürgerinitiative sollen fortgesetzt werden. Seitens der Bezirksregierung muss allerdings aus formellen Gründen zunächst eine Dienstaufsichtsbeschwerde der Bürgerinitiative gegen die Beschäftigen abgewartet werden. Regierungspräsidentin Lütkes kündigte an, dass sie sich anschließend gerne vor Ort ein Bild von der aktuellen Situation macht.

(Pressemitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 18. November 2011)