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Bebauungsplan STA 142 „Stadtquartier Moerser Straße West, 2. und 3. Bauabschnitt“, 1. Änderung


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Ziel der Planung und Erfordernis für die Planänderung

Mit den Bebauungsplänen STA 142 „Stadtquartier Moerser Straße West“, Teilbereich Süd sowie 2. und 3. Bauabschnitt, die in den Jahren 2006 und 2017 rechtskräftig wurden, wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung des gleichnamigen Stadtquartiers geschaffen. Inzwischen ist das Quartier nahezu vollständig mit einem Versorungszentrum entlang der Moerser Straße und Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern bebaut.

Der Bebauungsplan STA 142 „Stadtquartier Moerser Straße West, 2. und 3. Bauabschnitt“ setzt für die nun zur Änderung anstehenden Bauflächen ein großes Baufeld mit großzügigen Baugrenzen für den Geschosswohnungsbau fest, da das städtebauliche Konzept für diesen Bereich zum Zeitpunkt der Rechtskraft noch nicht so weit fortgeschrieben war, als dass konkretere Festsetzungen hätten getroffen werden können. Erst im Anschluss wurde das städtebauliche Konzept für die Mehrfamilienhäuser mit dem Architekturbüro Druschke & Grosser so weiterentwickelt, dass es als Grundlage für die Vermarktung der Grundstücke dienen konnte. Im Prozess der Vermarktung und gleichzeitigen Beratung der geplanten Wohngebäude mit dem Gestaltungsbeirat der Stadt Kamp-Lintfort wurde das Konzept im Detail noch einmal angepasst.

Das angepasste städtebauliche Konzept, dass sich nun bereits in der baulichen Umsetzung befindet, soll durch die Änderung des Bebauungsplans - insbesondere mit baukörperbezogenen Baugrenzen und Regelungen zum ruhenden Verkehr - planungsrechtlich fixiert werden. Dadurch sollen auch nachträgliche Veränderungen, die nicht mit dem Konzept im Einklang stehen, vermieden werden. Die grundsätzliche Zielsetzung der Planung mit den Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung bleibt unverändert.

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet umfasst ca. 1,37 ha. Die Grenzen des Plangebietes bilden
- im Süden die Hardehausen Straße und Marienkroon Straße,
- im Westen die Hardehausen Straße und eine öffentliche Grünfläche,
- im Norden die Marienhave Straße und Sibculo Straße,
- im Osten eine öffentliche Grünfläche.

Die Teilflächen werden durch eine horizontal verlaufende öffentliche Grünfläche und die Walkenriedstraße abgegrenzt.

Stand des Verfahrens

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamp-Lintfort hat am 23.03.2021 den Bebauungsplan STA 142 „Stadtquartier Moerser Straße West, 2. und 3. Bauabschnitt“, 1. Änderung, als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplan ist seit dem 25.03.2021 rechtskräftig.

Kontakt

Achtsnichts, Britta

Telefon: 0 28 42 / 912-328
E-Mail: britta.achtsnichts@kamp-lintfort.de

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