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Bebauungsplan LIN 157, 1. Änderung "Logport IV - Teilfläche Nordost am Vinnmannsweg"


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Ziel der Planung und Planerfordernis

Durch Aufstellung des Bebauungsplanes LIN 157 „Logport IV – Logistikzentrum an der Norddeutschlandstraße“ wurden der ehemalige Kohlenlagerplatz sowie die südlich angrenzenden Flächen bis zur B 528 und die östlich gelegenen Flächen bis zum Vinnmannsweg zu einem Industriegebiet entwickelt. Der Bebauungsplan ist am 17.12.2015 in Kraft getreten.

Gegenstand der jetzigen Änderung ist die Sicherstellung der verkehrlichen Erschließung der östlich gelegenen Flächen des Plangebietes über den Vinnmannsweg und die Haarbeckstraße.

Räumlicher Geltungsbereich

Das ca. 5,7 ha große Plangebiet befindet sich im südlichen Stadtgebiet von Kamp-Lintfort südlich angrenzend an die Altsiedlung.

Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch:

·         die frühere Zechenbahntrasse des Bergwerks West im Norden, (außerhalb des Plangebietes),
·         den Vinnmannsweg im Süden und Osten (innerhalb des Plangebietes),
·         die Böschung der westlichen Teilflächen des Industriegebietes im Westen auf Höhe und in der Verlängerung der Winkelstraße (außerhalb des
          Plangebietes)

Im Planverfahren wurden folgende Gutachten erstellt:
Umweltbericht, Artenschutzprüfung, verkehrsgutachten, Schallgutachten

Der Rat der Stadt Kamp-Lintfort hat am 08.10.2019 den Bebauungsplan LIN 157, 1. Änderung "Logport IV - Teilfläche Nordost am Vinnmannsweg" als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist seit dem 10.10.2019 rechtskräftig.

 

 

Kontakt

Achtsnichts, Britta

Telefon: 0 28 42 / 912-328
E-Mail: britta.achtsnichts@kamp-lintfort.de

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