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Bebauungsplan STA 147, 1. Änderung – Einkaufszentrum Drei Eichen


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Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Kamp-Lintfort hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Januar 2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes STA 147 „Einkaufszentrum Drei Eichen", 1. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs beschlossen.

Planungsanlass

Auf dem Eckgrundstück an der Kreuzung Ringstraße/Friedrichstraße beabsichtigt die Grafschaft Moers GmbH in Abstimmung mit der Stadt Kamp-Lintfort die Errichtung eines Wohnhauses. Der beabsichtigten Nutzung des Standortes für Wohnzwecke ist eine hohe Bedeutung beizumessen. Mit der Entwicklung der Hochschule Rhein-Waal, speziell durch den Bau des neuen innenstadtnahen Campusgeländes, wächst die Zahl der am Standort Kamp-Lintfort eingeschriebenen Studenten und damit der Bedarf an Wohnraum. Auch ist ein innenstadtförderlicher Nutzungsmix aus Gewerbe und Wohnen planungsrechtlich weiter zu stärken, um eine nachhaltige Nutzung der Innenstadt zu sichern. Das beabsichtigte Vorhaben steht damit im Einklang mit der städtebaulichen Entwicklung der Stadt Kamp-Lintfort und den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung.

Planerfordernis

Der in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Kamp-Lintfort entwickelte Entwurf der Grafschaft Moers steht den Festsetzungen des derzeit gültigen Bebauungsplanes in wenigen Punkten entgegen, trotzdem er den mit dem Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Zielen entspricht. Mit der Änderungen des Bebauungsplans STA 147 sollen daher die Voraussetzungen geschaffen werden, der aktuellen städtebaulichen und funktionalen Konzeption für den Standort Rechnung zu tragen und das Grundstück mit seiner Innenstadtlage und Nähe zur Hochschule Rhein-Waal einer standortgeeigneten Gestaltung und Wohnnutzung zuzuführen. Dies beinhaltet die Aufhebung der zuvor geltenden Unzulässigkeit von Wohnnutzungen sowie die Änderung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung. Sonstige Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen erhalten bleiben.

Plangebiet

Das Plangebiet des Bebauungsplans STA 147 befindet sich im südöstlichen Teil der Kamp-Lintforter Innenstadt zwischen Moerser Straße, Innenstadtring, Ringstraße und Friedrichstraße. Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst eine Teilfläche in der westlichen Ecke des STA 147. Die Teilfläche liegt an der östlichen Ecke der Kreuzung Ringstraße / Friedrichstraße. Sie umfasst etwa 500 m² und wird im Norden durch die Friedrichstraße, im Süden durch die Ringstraße und südöstlich durch das EK3 begrenzt. Nordöstlich schließen sich eingeschossige Flachdachbauten an.

Öffentliche Auslegung

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgte als vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch. Von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde daher abgesehen und direkt eine öffentliche Auslegung der Planänderung durchgeführt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung lagen der Bebauungsplan sowie die Begründung für den Zeitraum vom 22.02. bis zum 22.03.2013 im Planungsamt aus.

Der Bebauungsplan ist seit dem 27.06.2013 rechtskräftig.

 

 

Kontakt

Mörs, Christian

Telefon: 0 28 42 / 912-425
E-Mail: christian.moers@kamp-lintfort.de

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