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Bebauungsplan 9b Hoerstgen - Peterstraße, 1. Änderung der 1. Änderung (Umnutzung Spielplatz)


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Ziel der Planung und Planerfordernis

Im Ortsteil Hoerstgen liegt östlich der Dorfstraße und nördlich der Peterstraße ein Wohngebiet in zentraler Ortslage. Im Norden des Wohngebietes befand sich ein Kinderspielplatz. Gemäß dem Spielflächenkonzept aus dem Jahr 2006 wurde die Spielfläche aufgegeben, der Rückbau der Geräte ist bereits vor Jahren erfolgt. Die Fläche soll nun entsprechend ihrer unmittelbaren Umgebung als Wohngrundstück nachgenutzt werden. Das Grundstück ist im Bebauungsplan 9b „Hoerstgen Peterstraße“ entsprechend seiner bisherigen Nutzung als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ festgesetzt. Die angestrebte wohnbauliche Nutzung der Fläche ist mit den planungsrechtlichen Vorgaben nicht umsetzbar. Der Bebauungsplan soll daher geändert werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

Plangebiet

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst das Flurstück 332 in der Gemarkung Hoerstgen, Flur 3, mit einer Fläche von 676 m². Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

·         im Nordwesten durch den offenen Landschaftsraum (Flurstück 333)

·         im Osten durch die Dorfstraße

·         im Südwesten durch das Grundstück Dorfstraße 54 (Flurstück 564)

Stand des Verfahrens

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

Der Rat der Stadt Kamp-Lintfort hat am 21.06.2022 den Bebauungsplan 9b "Hoerstgen Peterstraße", 1. Änderung der 1. Änderung  als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist seit dem 14.07.2022 rechtskräftig.

Kontakt

Fraling, Monika

Telefon: 0 28 42 / 912-324
E-Mail: monika.fraling@kamp-lintfort.de

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