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Bebauungsplan 9a Hoerstgen Süd, 1. Änderung der 1. Änderung


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Ziel der Planung und Planerfordernis

Ein Bauträger ist Eigentümer von Flächen westlich der Straße Zum Langerhof. Es handelt sich hier um eine bislang gewerblich genutzte Fläche, deren Nutzung mittlerweile aufgegeben wurde.
Der Grundstückseigentümer beabsichtigt, in diesem Bereich sechs Einfamilienhausgrundstücke zu entwickeln. In diesem Zuge soll die bestehende Bebauung (v.a. eine bestehende eingeschossige Lagerhalle sowie ein Schuppen) abgetragen werden. Zur Sicherung der Erschließung der fünf im rückwärtigen Planbereich vorgesehenen Grundstücke soll von der Straße Zum Langerhof ausgehend eine 4 m breite verkehrsberuhigte Privatstraße errichtet werden. Ein Grundstück ist bereits heute unmittelbar von der vorhandenen öffentlichen Verkehrsfläche aus erschlossen. Die für die Neubebauung vorgesehene Fläche ist im Bebauungsplan Nr. 9 a „Hoerstgen Süd“, 1. Änderung entsprechend ihrer bisherigen Nutzung als Mischgebietsfläche festgesetzt. Hinsichtlich der Art und dem Maß der baulichen Nutzung wäre das Vorhaben mit den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes vereinbar, allerdings ist bei einer Parzellierung von Einzelgrundstücken die Erschließung des rückwärtigen Bereiches derzeit nicht gegeben. Zur Umsetzung einer Neubebauung ist die Errichtung einer Erschließungsstraße notwendig, der Bebauungsplan soll daher geändert werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

Plangebiet

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung hat eine Größe von ca. 3.165 m2. Er umfasst in der Ge­markung Hoerstgen, Flur 3 das Flurstück 415 vollständig sowie die Flurstücke 540 und 570 teilweise. Der Änderungsbereich wird wie folgt begrenzt:

·         im Norden durch das Grundstück Zum Langerhof 21 (Flurstück 409) sowie die Flurstücke 526 und 529;

·         im Osten durch die Straße Zum Langerhof;

·         im Süden durch die Wohngrundstücke Zum Langerhof 15 und 13 (Flurstücke 417 und 416) sowie die Flurstücke 255 und 254;

·         im Westen durch zwei mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Stadt Kamp-Lintfort zu belastenden Flächen (im Nordwesten zugehörig zum Flurstück 540, im Südwesten zugehörig zum Flurstück 570) sowie die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan nachrichtlich übernommene Fläche mit wasserrechtlichen Festsetzungen (verrohrtes Gewässer „Hoerstgener Kendel“).

Stand des Verfahrens

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

Der Rat der Stadt Kamp-Lintfort hat am 21.06.2022 den Bebauungsplan 9a Hoerstgen Süd 1. Änderung der 1. Änderung als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist seit dem 14.07.2022 rechtskräftig.

 

Kontakt

Achtsnichts, Britta

Telefon: 0 28 42 / 912-328
E-Mail: britta.achtsnichts@kamp-lintfort.de

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