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27. Flächennutzungsplanänderung "Nahversorger Marktplatz Altsiedlung"


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Ziel der Planung und Planerfordernis

Die in der Altsiedlung bestehende Versorgungslücke soll durch die Ansiedlung eines Nahversorgers auf dem Marktplatz geschlossen werden. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Projektes geschaffen werden.

Die Flächennutzungsplanänderung wurde im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans LIN 164 gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage der Altsiedlung südlich der Innenstadt und wird wie folgt begrenzt:

·                im Nordwesten durch die Kattenstraße

·                im Nordosten durch die Ebertstraße

·                im Süden durch die Franzstraße

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 5.700 m².

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamp-Lintfort hat die Änderung des Flächennutzungsplans in seiner Sitzung am 16.06.20 beschlossen. Die Genehmigung der 27. Flächennutzungsplanänderung durch die Bezirksregierung erfolgte am 18.08.2020.  Mit der Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt Nr. 19/2020 vom 27.08.2020 ist die 27. Flächennutzungsplanänderung wirksam geworden.

 

Kontakt

Röttger, Sebastian

Telefon: 0 28 42 / 912-326
E-Mail: sebastian.roettger@kamp-lintfort.de

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