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Straßenaufbrüche
Ein Straßenaufbruch der städtischen Fläche bedarf einer vorherigen schriftlichen Genehmigung des Tiefbau- und Grünflächenamtes. Bei kurzfristig erforderlichen Aufbrüchen außerhalb der Dienstzeiten, ist unmittelbar am nächsten Werktag eine Genehmigung beim Tiefbau- und Grünflächenamt zu beantragen.
Unmittelbar vor Beginn der genehmigten Baumaßnahme ist das Tiefbau- und Grünflächenamt zu verständigen.
Zusätzlich ist eine schriftliche Sperrgenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird eine Abnahme durch das Tiefbau- und Grünflächenamt durchgeführt.