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Großmann, Jeanette

Telefon: 0 28 42 / 912-146
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Ventzke, Sandra

Telefon: 0 28 42 / 912-145
E-Mail:
sandra.ventzke@kamp-lintfort.de

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zugeordnete Lebenslage


Inhalt

Pacht

Landwirtschaftliche Verpachtung

Landwirtschaftlich nutzbare städtische Flächen werden an Landwirte verpachtet. Die entsprechenden Pachtverträge werden abgeschlossen und verwaltet (Kündigung, Überwachung der vertraglichen Vereinbarungen, Anpassung des Pachtzinses, Kontakt zur Landwirtschaftskammer und Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft).

Jagdpacht

Für die Verwaltung der bejagdbaren städtischen Grundstücksflächen wird die Eigentümerfunktion wahrgenommen.

Überlassung von Grabelandflächen

Für die Überlassung von städtischen Grabelandflächen an "Hobby-Gärtner" werden Nutzungsverträge abgeschlossen und verwaltet. Für Interessenten wird eine Warteliste geführt.

Anpachtung

Anpachtung und Verwaltung von unbebauten Flächen für städtische Zwecke wie Sportflächen oder Kinderspielplätze.

Rechtsgrundlagen

§ 2 Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG)

 

Landpachtverträge Anzeige Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.
Landpachtverträge Abschluss Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.
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