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Wohnen am Wandelweg - Baugrundstück Nr. 04

Auf dem Grundstück ist ein Mehrfamilienhaus mit einer festgesetzten Mindestanzahl an Wohnungen nach den aktuellen Wohnraumförderbestimmungen (WFB) NRW zu errichten.

Nachfolgend finden Sie einige wichtige Festsetzungen für das Baufeld WA 1a:

  • Geschosswohnungsbau
  • GRZ 0,4
  • III-geschossig (+ Staffelgeschoss)
  • Gebäudeoberkante 9 – 9,5 m (Staffelgeschoss + 3m)
  • Flachdach mit max. 7°

Die hier aufgeführten Punkte sind nicht abschließend und geben nur einen groben Überblick zu den Regelungen der einzelnen Baufelder. Weitergehende Informationen zu den Gestaltungsmöglichkeiten der einzelnen Baufelder finden Sie in den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes STA 165 "Wohnbebauung Konradstraße / Bertastraße". Für Fragen zum Bebauungsplan steht Ihnen das Planungsamt zur Verfügung.

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Statusreserviert
Art des ObjektesBaugrundstück
BaugebietWohnen am Wandelweg
Art der baulichen NutzungWA 1 a
Grundstücksfläche in qm1.451
Preis304.710,00 EUR
Zusätzliche KostenAufwandersatz für den Kanalanschluss (320,00 EUR)