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Höchstes Gericht entscheidet zugunsten der Stadt: Aldi ist unzulässig

15.08.2018

Planungen für den Rewe am Marktplatz gehen voran

Nun ist es endgültig: Auch das Bundesverwaltungsgericht hat im Rechtsstreit mit Aldi zugunsten der Stadt Kamp-Lintfort entschieden. Der Konzern wollte auf dem ehemaligen Holsteingelände an der Franzstraße eine neue Filiale errichten. Die Stadt lehnte den Antrag 2014 ab, Aldi klagte. Nachdem im April bereits das Oberverwaltungsgericht Münster das Vorhaben als unzulässig erklärt hatte, legte Aldi Beschwerde ein. Und auch diese ist nun auf höchster Instanz durch die Bundesrichter in Leipzig zurückgewiesen worden. „Das Verfahren ist damit abgeschlossen“, so Bürgermeister Christoph Landscheidt, der sich über das Ende des Rechtstreits erfreut zeigt. „Eine nochmalige Revision ist nicht möglich.“

Das Gericht hat damit die planungsrechtliche Einschätzung der Stadt bestätigt. Das Vorhaben fügt sich aufgrund seiner Größe nicht in die Umgebung ein. Durch einen Markt in dieser Lage wäre außerdem nur ein kleiner Teil der Altsiedlung versorgt gewesen. „Dies steht einer bedarfsgerechten Nahversorgung entgegen“, so Landscheidt. Stattdessen plant die Stadt gemeinsam mit dem Projektentwickler Schoofs am Marktplatz zwischen Ebert- und Kattenstraße einen neuen Rewe. Dazu werden derzeit erste Unterlagen und Gutachten erarbeitet. Der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan könnte bereits im Herbst gefasst werden.

Und das Holsteingelände? „Das könnte perspektivisch zu einem neuen Wohngebiet entwickelt werden“, berichtet Planungsamtsleiterin Monika Fraling. Der zweite Bauabschnitt des Wohngebietes am Volksparks ist schon seit einigen Jahren vorgesehen. Doch dann kam Aldi dazwischen. Wie es nach dem abschließenden Urteil jetzt genau weitergeht, ist aber noch offen. „Zuerst muss gemeinsam mit den Grundstückseigentümern ein städtebaulich sinnvolles Konzept entwickelt werden“, so Fraling. Bis wirklich gebaut werden kann, wird also noch einige Zeit vergehen.

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 15.08.2018, www.kamp-lintfort.de)

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