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„Swap-Darlehen“ – Kamp-Lintfort gewinnt Rechtsstreit gegen Dexia-Bank endgültig auch vor dem Bundesgerichtshof

19.09.2017

Kamp-Lintfort/Düsseldorf. Abschließender Sieg auf der ganzen Linie für die Stadt Kamp-Lintfort. In dem Acht-Millionen-Euro-Streit um Darlehensverträge  aus dem Jahr 2007, deren Zinshöhe von der Kurs-Entwicklung des Schweizer Franken abhängig gemacht worden war („Swap-Verträge“), hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf im Dezember des vergangenen Jahres entschieden, dass sich die Bank massiver Beratungspflichtverletzungen schuldig gemacht habe. Insbesondere habe die Bank die Stadt nicht über die Risiken der unbegrenzten Zinshöhe nach oben aufgeklärt, die für die Stadt nicht erkennbar gewesen sei.

Eine Revision zum Bundesgerichtshof gegen dieses Urteil hatte das OLG Düsseldorf seinerzeit nicht zugelassen. Die dagegen gerichtete Beschwerde der Dexia-Bank (sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde) hat der Bundesgerichtshof nunmehr mit Beschluss vom 12. September 2017 endgültig zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des OLG Düsseldorf rechtskräftig. 

Kämmerer Martin Notthoff und Bürgermeister Prof. Dr. Christoph Landscheidt sind erleichtert. „Kein Kämmerer der Welt schließt Verträge ab, die für seine Stadt das Risiko eines Millionen-Verlustes in sich bergen. Das Gericht hat der Bank zu Recht vorgeworfen, dass sie diese Risiken verharmlost habe“, so die Stadtspitze einmütig.

Das Urteil des OLG Düsseldorf erstritten die beiden Düsseldorfer Rechtsanwälte Dr. Thomas Jelitte und Dr. Michael Bosse von der Kanzlei Kapellmann und Partner. Sie sehen ihre Mühen belohnt. „Wenn Banken komplexe Finanzprodukte unter dem Deckmantel eines einfachen Darlehens anbieten, dann müssen sie auch auf die besonderen Risiken hinweisen. Die Bestätigung des OLG-Urteils durch den BGH bringt die nötige Rechtssicherheit.“

Offen ist weiterhin der Ausgang des Rechtsstreites mit der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA), die Altlasten der ehemaligen WestLB abwickelt. Hier zeichnet sich unter Umständen eine vergleichsweise Beilegung des Rechtsstreits ab.

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 19.09.2017, www.kamp-lintfort.de)

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