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Kleiber- und Dohlenweg - Baugrundstück 11

Lageplan Baugrundstück Nr. 11 - Kleiber- und Dohlenweg

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Die zulässige Höhe der baulichen Anlagen ist durch eine maximale Firsthöhe/Gebäudeoberkante festgesetzt. Die Firsthöhe hängt von der jeweiligen Dachform ab. Maximale Firsthöhe bei Sattel-, Walm, Mansard- und Zeltdächern 11 m. Maximale Gebäudeoberkante bei Pultdächern 9 m. Maximale Gebäudeoberkante bei Flachdächern 7,5 m.

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Statusverkauft
Art des ObjektesBaugrundstück
BaugebietKleiber- und Dohlenweg
OrtsteilNiersenbruch
Art der baulichen NutzungWA 2 o
Zusätzliche KostenKosten für die Vermessung (1.314,20 €) und Aufwandersatz für den Kanalanschluss (284,00 €)

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