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Kleiber- und Dohlenweg - Baugrundstück 11
Die zulässige Höhe der baulichen Anlagen ist durch eine maximale Firsthöhe/Gebäudeoberkante festgesetzt. Die Firsthöhe hängt von der jeweiligen Dachform ab. Maximale Firsthöhe bei Sattel-, Walm, Mansard- und Zeltdächern 11 m. Maximale Gebäudeoberkante bei Pultdächern 9 m. Maximale Gebäudeoberkante bei Flachdächern 7,5 m.
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| Status | verkauft |
|---|---|
| Art des Objektes | Baugrundstück |
| Baugebiet | Kleiber- und Dohlenweg |
| Ortsteil | Niersenbruch |
| Art der baulichen Nutzung | WA 2 o |
| Zusätzliche Kosten | Kosten für die Vermessung (1.314,20 €) und Aufwandersatz für den Kanalanschluss (284,00 €) |
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