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Kontakt
Blaschko, Andreas
- Telefon
- 0 28 42 / 912-416
Nowak, Lionel Felix
- Telefon
- 0 28 42 / 912-374
Kaczmarek, Norbert
- Telefon
- 0 28 42 / 912-220
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Inhalt
Straßenaufbrüche
Ein Straßenaufbruch der städtischen Fläche bedarf einer vorherigen schriftlichen Genehmigung des Tiefbauamtes. Bei kurzfristig erforderlichen Aufbrüchen außerhalb der Dienstzeiten, ist unmittelbar am nächsten Werktag eine Genehmigung beim Tiefbauamt zu beantragen (Ansprechpartner Herr Blaschko).
Unmittelbar vor Beginn der genehmigten Baumaßnahme ist das Tiefbauamt zu verständigen (Ansprechpartner Herr Nowak).
Zusätzlich ist eine schriftliche Sperrgenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen (Ansprechpartner Herr Kaczmarek).
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird eine Abnahme durch das Tiefbauamt durchgeführt.

Bordsteinabsenkung