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Bürgerbüro

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benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Bei der Nachuntersuchung: Bescheinigung des Arbeitgebers

Inhalt

Untersuchungsberechtigungsschein

Zur Erlangung eines Gesundheitszeugnisses zur Vorlage beim Arbeitgeber werden im Bürgerbüro Untersuchungsberechtigungs-Scheine (= UB-Scheine) ausgestellt. UB-Scheine werden an Jugendliche ausgegeben, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 45 Absatz 1 JArbSchG). Dieser Schein wird benötigt, damit der Arzt die entsprechende Untersuchung durchführen kann.

Zu einer Nachuntersuchung benötigen wir vom Arbeitgeber eine Bescheinigung, dass und seit wann der Jugendliche dort beschäftigt ist (§ 45 Absatz 2 JArbSchG). Die Nachuntersuchung erfolgt in der Regel vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres und vor Vollendung des 18. Lebensjahres.