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Kontakt

Haberstroh, Eva

Telefon
0 28 42 / 912-329

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Preis / Kosten

17 €


Inhalt

Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bescheinigt die steuerliche Zuverlässigkeit eines Steuerpflichtigen innerhalb der Gemeinde.

Für die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen benötigen wir folgende Angaben:

  • Wer soll die Bescheinigung bekommen (im Regelfall der Steuerpflichtige / Antragsteller)?
  • Wem soll die Bescheinigung vorgelegt werden (dies muss auf der Bescheinigung erwähnt werden)?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann schriftlich, per Telefon, persönlich oder per eMail beantragt werden!