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Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bescheinigt die steuerliche Zuverlässigkeit eines Steuerpflichtigen innerhalb der Gemeinde.
Für die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen benötigen wir folgende Angaben:
- Wer soll die Bescheinigung bekommen (im Regelfall der Steuerpflichtige / Antragsteller)?
- Wem soll die Bescheinigung vorgelegt werden (dies muss auf der Bescheinigung erwähnt werden)?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann schriftlich, per Telefon, persönlich oder per eMail beantragt werden!
