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Baulasten
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die dazu dient, auf Dauer und mit Wirkung für Rechtsnachfolger Hindernisse auszuräumen, die einer
- Bebauung,
- Nutzungsänderung oder
- Teilung eines Grundstückes
entgegenstehen.
Rechtsgrundlage ist § 83 Landesbauordnung (BauO NRW).
Baulasten haben eine gewisse Verwandtschaft mit der zivilrechtlichen Grunddienstbarkeit, jedoch kann eine Baulast nur öffentlich-rechtliche Inhalte haben.
Beispiele:
- Sicherung des Bauens auf zwei oder sogar mehreren Grundstücken,
- Sicherung der Erschließung (Gehrecht und Überfahrtrecht) über ein angrenzendes Grundstück,
- Sicherung eines zu geringen Grenzabstandes.
Das Baulastenverzeichnis wird vom Fachdienst Bauaufsicht der Stadt Kamp-Lintfort geführt.
Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann Auskünfte oder Abschriften aus dem Baulastenverzeichnis erhalten. Dies ist insbesondere vor dem Erwerb von Immobilien und Grundstücken zu empfehlen.
