Info-Bereich & Anleser

Kontakt

Zeegers, Hildegard

Telefon
0 28 42 / 912-346

Weitere Informationen

zugeordnete Lebenslagen

  • Bauen

Inhalt

Baulasten

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die dazu dient, auf Dauer und mit Wirkung für Rechtsnachfolger Hindernisse auszuräumen, die einer

  • Bebauung,
  • Nutzungsänderung oder
  • Teilung eines Grundstückes

entgegenstehen.

Rechtsgrundlage ist  § 83 Landesbauordnung (BauO NRW).

Baulasten haben eine gewisse Verwandtschaft mit der zivilrechtlichen Grunddienstbarkeit, jedoch kann eine Baulast nur öffentlich-rechtliche Inhalte haben.

Beispiele:

  • Sicherung des Bauens auf zwei oder sogar mehreren Grundstücken,
  • Sicherung der Erschließung (Gehrecht und Überfahrtrecht) über ein angrenzendes Grundstück,
  • Sicherung eines zu geringen Grenzabstandes.

Das Baulastenverzeichnis wird vom Fachdienst Bauaufsicht der Stadt Kamp-Lintfort geführt.

Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann Auskünfte oder Abschriften aus dem Baulastenverzeichnis erhalten. Dies ist insbesondere vor dem Erwerb von Immobilien und Grundstücken zu empfehlen.