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Ketelaars, Ilse
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Inhalt
Vermietung der Stadthalle

Die Stadthalle besteht aus drei Gebäudeteilen, die Sie einzeln oder zusammen mieten können. Eine Vermietung kann an Privatpersonen, Vereine, Verbände und Firmen erfolgen. Die Bewirtschaftung der kompletten Halle ist an einen Pächter vergeben. Bei einer Vermietung der Räumlichkeiten ist der Mieter im Falle einer gewünschten Bewirtung an diesen Pächter gebunden. Zu den vorgenannten Benutzungsentgelten gibt es teilweise Ermäßigungen oder Befreiungen. Die Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände sowie sonstigen Voraussetzungen gehen aus den Richtlinien über die Erhebung von Mieten für die Benutzung der Stadthalle und der Mensa hervor.
Theatersaal
Dieser Bereich ist mit einer festen Bestuhlung mit 741 Plätzen und einer Bühne ausgestattet. Hier kann jede Art von Aufführung stattfinden.
Foyer
Das ebenerdige Foyer bietet ausreichend Platz für diverse Veranstaltungen. Es ist geeignet für Tanzveranstaltungen, Ausstellungen und größere Versammlungen. Eine Bestuhlung bis zu 500 Plätzen kann individuell aufgestellt werden.
Mensa
Die Mensa liegen durch einen Flurbereich getrennt neben dem Foyer. Hier können kleine Veranstaltungen mit bis zu 150 Personen stattfinden.

Vermietung sonstiger städtischer Räume